AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Glöckner-Seile GmbH

I Allgemeines

1. Mit Abschluss des Liefervertrages, spätestens aber mit der Entgegennahme der Ware bzw. Leistung gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen als vom Besteller angenommen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wird, sind diese Bedingungen Bestandteil aller zukünftigen Verkäufe und Lieferungen an den Besteller. 2. Einkaufs- und/oder Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht und gelten als abgelehnt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen.

II. Angebote und Annahme von Aufträgen

3. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern kein gegenteiliger schriftlicher Vermerk darin enthalten ist. 4. Aufträge werden von uns nur schriftlich (auch fernschriftlich) angenommen. Mündliche oder telefonische Abreden jeglicher Art, auch solche unserer Reisenden oder Vertreter binden uns nur bei schriftlicher (auch fernschriftlicher) Bestätigung.

III. Qualität/Gesamtbruchfestigkeit

1. Die von uns angegebenen Preise gelten für Handelsware mittlerer Art und Güte bei üblichem Spielraum in den Maßen. 2. Die zur Bruchfestigkeit von uns angegebenen Zahlen werden durch Zerreißen der einzelnen Drähte errechnet, nicht durch Zerreißen im ganzen Strange, sofern nichts anderes von uns angegeben wird. V. Versand und Gegenübergang 1. Bei Versand der Ware geht die Gefahr mit der Verladung im Werk auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. 2. Die Wahl des Versandweges und der Beförderungsart erfolgt mangels besonderer Vereinbarung nach unserem Ermessen unter Ausschluß jeglicher Haftung. 3. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers oder wird der Transport dauernd bzw. zeitweise unmöglich, so geht bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. Wir sind berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen bzw. die Ware nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern zu lassen.

VI. Lieferfristen/Verzug/Rücktritt

1. Die mit uns vereinbarten Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung des Auftrages. Sie sind nur als annähernd zu betrachten. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflicht des Bestellers voraus. 2. Unvorhergesehene von uns nicht zu vertretend Ereignisse, die auf die Erfüllung des Vertrages einen erheblichen Einfluß haben, wie Mobilmachung, Krieg, Blockaden, Unruhen, Brand, Arbeitseinstellung, wie Streik oder Aussperrung, gleich aus welchen Ursachen, Maschinen-Defekte, verspätete oder ungenügende Warenzustellungen, Aus- und Einfuhrverbote, Stockungen oder Nichtbeschaffbarkeit in der Rohmaterial- und sonstigen Betriebsstoffzufuhr sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist angemessen. Derartige Ereignisse sind von uns auch während eines vorliegenden Verzuges nicht zu vertreten. Ist aufgrund derartiger Ereignisse eine Lieferung in angemessener Frist nicht mehr durchführbar, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten mit der einzigen Folge, dass geleistete Anzahlungen rückerstattet werden. 3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand verlassen hat. 4. Wir geraten nur dann in Verzug, wenn uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt hat und diese verstrichen ist. 5. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzuges werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 6. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Sie gelten als teilweise Erfüllung des Vertrages. Insoweit ist ein Rücktritt des Bestellers ausgeschlossen.

Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Glöckner-Seile GmbH, Wilhelm-Löhe-Straße 10, 90443 Nürnberg, Telefon +49 (0)911/42 10 01, Telefax +49 (0)911/41 47 00.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. — Ende der Widerrufsbelehrung —

VII. Eigentumsvorbehalt/Forderungsabtretung/Wegnahmerecht

1. Unsere Lieferungen erfolgen unten Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehenden Forderung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherungseigentum für unsere Saldoforderung. 2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so sind wir Eigentümer oder Miteigentümer des neuen Gegenstandes oder des vermischten Bestandes. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen Sache verarbeitet, so bleibt sie in jeder Fertigungsstufe unser Eigentum. Ein Eigentumserwerb des Bestellers gemäß § 950 BGB ist ausgeschlossen. Eine Verarbeitung erfolgt stets für uns. Die verarbeitet Ware dient zu unserer Sicherheit in Höhe des Warenwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Materialien. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. 3. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwaren. Wir sind berechtigt, die Ware auf seine Kosten zu versichern. 4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller untersagt. Er hat uns von Pfändungen und anderen Beeinträchtigungen unserer Recht durch Dritte unverzüglich zu unterrichten. 5. Der Besteller ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu veräußern, muss jedoch den Eigentumsvorbehalt in dem von uns gezogenen Umfang weitergeben. 6. Der Besteller tritt uns bereits jetzt sicherungshalber seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab. 7. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Die uns zustehenden Erlöse sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten. Auf unser Verlagen hat der Besteller uns die Namen der Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diese von der Abtretung zu unterrichten. Wir sind ermächtigt, die Abtretung auch in unserem Namen den Abnehmern mitzuteilen. 8. Das vorbehaltene Eigentum geht ohne weiteres auf den Besteller über, sobald unserer Forderungen in vollem Umfang beglichen sind. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unserer Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 20 %, so sind wir auf dessen Verlangen nach unserer Wahl zur Freigabe verpflichtet. 9. Bei fälliger oder gestellter Forderung (vgl. VI. 5.) sind wir berechtigt, die von uns gelieferten Waren nach vorheriger Aufforderung zu Herausgabe auch im Wege der Selbsthilfe in unmittelbaren Besitz zu nehmen. Insoweit verzichtet der Besteller auf das ihm zustehende Hausrecht mit der Maßgabe, dass wir bei der Inbesitznahme wenigstens einen neutralen Zeugen hinzuziehen und die erfolgte Inbesitznahme dem Besteller unter Bekanntgabe des/der Zeugen unverzüglich schriftlich mitteilen. 10. Rücknahme aufgrund des Eigentumsvorbehaltes oder Ausübung des gesetzlichen Wegnahmerechtes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

VIII. Beanstandungen/Gewährleistung

1. Einwendungen gegen Gewicht oder Güte der Ware sind binnen einer Ausschlussfrist von 7 Tagen – nach Empfang der Sendung schriftlich oder fernschriftlich geltend zu machen. Dies gilt nicht für Mängel, die auch bei gründlichster Prüfung nicht feststellbar sind. Hierfür ist die Mängelrüge unverzüglich nach Feststellung schriftlich (bzw. fernschriftlich) zu erheben. 2. Bei berechtigter und rechzeitig erfolgter Mängelrüge gewährleisten wir gegen Rücksendung der Ware nach eigener Wahl entweder vollwertigem Ersatz nach Maßgabe der ursprünglichen Bestellung oder Gutschrift in Höhe der ursprünglichen Bestellung oder Gutschrift in Höhe des berechtigten Preises ohne Nebenkosten. Jegliche darüber hinausgehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

IX. Deutsches Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

1. Unsere Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht. 2. Erfüllungsort ist Nürnberg. 3. Für gegen uns gerichtete Klagen (auch Mahnverfahren) wird als ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg vereinbart. Wir sind berechtigt, Klagen (auch Mahnverfahren) gegen den Besteller in Nürnberg, als auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers, zu erheben.

X. Unwirksamkeit

1. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile oder des Kaufvertrages selbst zur Folge.